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Deut­scher Berufs­ver­band freie Gesund­heits­be­rufe e.V.

1. Feb 2013

Der freie Gesundheitsberuf:

Meine Tätig­keit gehört zu den Freien Gesund­heits­be­ru­fen. Diese zäh­len nicht zu den medi­zi­ni­schen Beru­fen, son­dern umfas­sen Leis­tun­gen, die außer­halb der Heil­kunde bzw. Medi­zin zur Anwen­dung kom­men.
Die Anwen­dun­gen in mei­ner Pra­xis erfol­gen jedoch aus­schließ­lich im Sinne der Gesund­heits­vor­sorge, der Ent­span­nung, dem Wohl­be­fin­den, der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung oder auch der Beglei­tung in Umbruchsituationen.

Der freie Gesund­heits­be­ruf lässt sich wie folgt zusam­men­fas­sen bzw. abgren­zen:
Es wird bei Bera­tun­gen und Anwen­dun­gen keine Dia­gnose gestellt. Es wer­den keine Beschwer­den oder Erkran­kun­gen behan­delt oder eine Ver­bes­se­rung von Beschwer­den oder Erkran­kun­gen in Aus­sicht gestellt. Für die Anwen­dung der ver­mit­tel­ten Metho­den sind vom Anwen­der keine Kennt­nisse in Ana­to­mie, Phy­sio­lo­gie oder Patho­lo­gie erfor­der­lich. Die Anwen­dung erfolgt aus­schließ­lich außer­halb der Heil­kunde (ent­spre­chend der Defi­ni­tion des Heil­prak­ti­ker­ge­set­zes) und dient nicht dem Ziel, eine ärzt­li­che, natur­heil­kund­li­che oder psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung zu erset­zen oder Sie von einem Arzt­be­such abzu­hal­ten. Bei kör­per­li­chen Beschwer­den soll­ten Sie ent­we­der zusätz­lich oder alter­na­tiv einen Arzt oder Heil­prak­ti­ker auf­zu­su­chen. Je nach Ziel­set­zung erfolgt die Anwen­dung allein zum Zwe­cke der unspe­zi­fi­schen Gesund­heits­vor­sorge, der Ent­span­nung, dem Wohl­be­fin­den und/​oder der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung. Wei­tere Hin­ter­gründe zum Freien Gesund­heits­be­ruf kön­nen sie beim DBFG nach­le­sen, dem Deut­schen Berufs­ver­band für Freie Gesund­heits­be­rufe e.V., bei dem ich orga­ni­siert bin.

Deut­scher Berufs­ver­band für Freie Gesund­heits­be­rufe e.V.,

www.dbfg.org

Der metho­den- und schul­un­ab­hän­gige Berufs­ver­band für die freien Gesundheitsberufe

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